Verband-Basisinformationen - BNV Verkehrspsychologen - Grundlage Verkehrspsychologie, BDP, Kraftfahrer
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Die Mitglieder des BNV arbeiten auf der Grundlage einer Reihe von Voraussetzungen und Verpflichtungen

Sie sind Diplom-Psychologen oder Master-Psychologen, die zu einem großen Teil ihrer Arbeitszeit im Bereich Verkehrspsychologie arbeiten, sich also auf den Bereich Verkehrspsychologie spezialisiert haben.

Sie sind, sofern Sie in der Rehabilitation verkehrsauffälliger Kraftfahrer arbeiten, therapeutisch qualifiziert, wobei die methodische Ausrichtung und das Ausmaß der Qualifizierung unterschiedlich sein können.

Sie arbeiten völlig unabhängig von den Trägern der Untersuchungsstellen für Fahreignung, sind also weder organisatorisch, noch finanziell, noch personell mit denjenigen Stellen verbunden, die Kraftfahrer begutachten - damit ist vollständige Neutralität gewährleistet.

Sie arbeiten auf Grundlage einer Selbstverständniserklärung, die vom Arbeitskreis Klinische Verkehrspsychologie der Sektion Verkehrspsychologie im BDP erarbeitet wurde und die u.a. beinhaltet, dass Ziel der Arbeit eine tatsächliche Verhaltensänderung ist, dass die Wirksamkeit der Arbeit überprüft wird, dass die Trennung von Begutachtung und Therapie strikt beachtet wird und die Arbeit auf der Grundlage klarer vertraglicher Vereinbarungen erfolgt.

Fast alle unsere Mitglieder besitzen die Anerkennung nach § 71 der Fahrerlaubnisverordnung und sind damit anerkannt für die Durchführung von Verkehrspsychologische Beratungen. Viele unserer Mitglieder haben die Erlaubnis zur Durchführung des verkehrspsychologischen Teils der Fahreignungsseminare. Unter bestimmten Bedingungen führt eine Seminarteilnahme zu einem Punkteabzug im Fahreignungsregister ("Flensburg").

Weitere Informationen über die Arbeit des BNV finden Sie in der Selbstdarstellung und unter den Informationen zur Struktur des BNV. Eine aktuelle Mitgliederliste finden sie ebenfalls auf unserer Website.


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