Das Fahreignungsseminar, Punktereform - Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Mit der Punktereform kam Anfang Mai 2014 das "Fahreignungsseminar". Es besteht aus einer "Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme" beim Verkehrspsychologen und einer "Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme" (beim einem Fahrlehrer). Durch Absolvieren beider Teile kann ein Punkt im "Fahreignungsregister" abgebaut werden - wenn man höchstens fünf Punkte insgesamt hat.
Seit Anfang Mai 2014 erhalten immer mehr Verkehrspsychologen ihre "Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie". Sie finden die Mitglieder und ihre Anerkennungen in der Mitgliederliste.
Der BNV hat Anfang April 2014 für Psychologen und Behörden ein Kompendium erstellt, in dem Fragen der Antragstellung, des Ablaufs, der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitskontrolle behandelt werden. Die jeweils aktuelle Revision dieses Textes, "Verkehrspsychologie im Fahreignungsseminar – Kompendium für Psychologen und Behörden", veröffentlichen wir hier als PDF. Sie können es herunterladen:
Verkehrspsychologie im Fahreignungsseminar 1.10 vom 23.02.2015