Die Mitgliedschaft im BNV bietet eine Reihe von Vorteilen
Der BNV hat grundsätzlich nur Interesse an Mitgliedern, die ehrlich und engagiert für wirkliche Verhaltensänderungen kämpfen - falls jemand sich als Testvorbereiter versteht, möge er von einem Antrag auf Mitgliedschaft absehen, wir haben einen relativ guten Überblick über den Grauen Markt, Bewerbungen aus diesem Bereich sind sinnlos.
Auf der anderen Seiten können fördernde Mitglieder auch solche Personen werden, die nicht alle Voraussetzungen auf Mitgliedschaft erfüllen, beispielsweise Rechtsanwälte oä. Sie erhalten dann Informationen, Zugang zu bestimmten Seiten der Website, Einladungen etc - rufen Sie wegen weiterer Informationen einfach an.
Anträge auf Mitgliedschaft im BNV sind formlos an die Geschäftsstelle zu richten info@bnv.de, bitte teilen Sie mit: Name, Praxisanschrift, Telefon-Nr., Sie erhalten dann die Beitrittsunterlagen. Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft ist laut Satzung:
1. Hochschulabschluss als Diplom-Psychologe oder Master-Psychologe
2. Spezialisierung auf Verkehrspsychologie
3. Als Klinischer Verkehrspsychologe ist eine therapeutische Qualifikation erforderlich
4. Keine Tätigkeit für Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
5. Anerkennung der Satzung und der Beschlüsse des BNV
6. Verpflichtung, nach der Selbstverständniserklärung zu arbeiten
7. Beitrag von monatlich 25,56 €, jährlich im voraus zu bezahlen.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand, die Aufnahme kann vom dem Nachweis der genannten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. In der Regel erfolgt die Aufnahme innerhalb von etwa 2 Wochen.