Die "Verkehrspsychologische Beratung" führte vom 01.01.1999 bis zum 30.04.2014, also gut 15 Jahre, zu einem Abbau von 2 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister. Seit dem 01.05.2014 wird sie nur noch im Rahmen des § 2a StVG ("Führerschein auf Probe") angeboten - und führt dort leider nicht mehr zu einem Punkterabatt.
Die meisten BNV-Mitglieder sind berechtigt und "amtlich anerkannt", die Beratungen durchzuführen. Zur Anerkennung ist es nötig, über ein Diplom in Psychologie, über Ausbildungen in Verkehrspsychologie und Verkehrsrecht und zudem mehrjährige verkehrspsychologische Berufserfahrung zu verfügen. Fast dieselben Qualitäten sind im Jahr 2014 gesetzlich vorgeschrieben, um die "Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie" zu erlangen. Sie finden die Mitglieder und ihre Anerkennungen in der Mitgliederliste.