Verkehrspsychologische Beratung - BNV Verkehrspsychologen - Sperrfristverkürzung: Sperrfrist, Fahrerlaubnis
Sperrfristverkürzung

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Fahrerlaubnisentzug - Sperrfrist - Fahrerlaubnis entzogen


Bei strafrechtlichem Fahrerlaubnisentzug wird eine Sperrfrist verhängt. Die Formulierung lautet z.B. "... damit haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird angewiesen, nicht vor Ablauf von X Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.".

Diese Sperre dient der "Besserung und Sicherung". Der Bürger soll Zeit haben, sich zu bessern, und die Gemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer soll eine Zeitlang sicher sein vor Kraftfahrten dieses Bürgers.

Grund für diese Sperre ist die besagte Ungeeignetheit zum Kraftfahrzeugführen. Folgerichtig kann das Gericht die Sperre später kürzen, wenn es zu der Annahme kommt, dass die Ungeeignet nicht länger fortbesteht. Diese Annahme - es muss keine absolute Gewissheit sein, eine Annahme reicht - kann z.B. darauf basieren, dass der Bürger erfolgreich eine verkehrstherapeutische Maßnahme bei einem BNV-Mitglied absolviert hat.





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