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Informationen über den BNV

Der Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) ist die Vereinigung freiberuflich tätiger Verkehrspsychologen außerhalb von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Er ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hamburg. Im Verband ist der Wille zur Förderung sicherer Mobilität gepaart mit den Charakteristika eines Berufsverbands.

Die Verbandsmitglieder beraten in allen Fragen, die verkehrspsychologische Kompetenz erfordern, speziell bei Fragen im Zusammenhang mit Erwerb und Sicherung einer Fahrerlaubnis sowie bei Zweifeln an der Kraftfahreignung. Sie sind überwiegend therapeutisch qualifizierte Diplom-Psychologen, die in eigener Praxis oder in Zusammenschlüssen mit Kollegen schwerpunktmäßig im Bereich der Verkehrspsychologie tätig sind.

Sie arbeiten dabei interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen und unterwerfen sich in ihrer Arbeit einer Reihe von Standards. Dazu gehört die Verpflichtung, nach der Selbstverständniserklärung zu arbeiten, die der Arbeitskreis Klini­sche Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen erarbeitet hat und die unter anderem das Vermeiden von Verkehrsauffälligkeiten als Ziel verkehrs­therapeutischer Maßnahmen, klare Trennung von Therapie und Begutachtung, Akzeptanz des Systems von Fahreignungsbegutachtung, therapeutische Qualifikation und Überprüfung der eigenen Arbeit festschreibt. Zu den Arbeitsprinzipien gehört weiterhin die Orientierung an den berufsrechtlichen und berufsethischen Standards der Sektion Verkehrspsychologie des BDP. Und schließlich gehören dazu die Entwicklung eigener, inhaltlicher Qualitätsstandards.

Zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung hat der BNV sich in vier regionalen Arbeitskreisen organisiert sowie im Jahr 2004 einen Kongress veranstaltet. Der Kongress hatte über hundert Teilnehmer, von denen viele aus angrenzenden Arbeitsgebieten wie Fahreignungsbegutachtung, Forschung oder Recht stammten.

Zur Wirksamkeitskontrolle hat der BNV mit Hilfe des Kraftfahrtbundesamtes die Legalbewährung von gut 700 Klienten überprüft, die nach teils massiven Verkehrsverstößen eine Verkehrstherapie bei einem Verbandsmitglied absolviert hatten. In einem Zeitraum von drei Jahren haben nur 3,3% dieser Therapierten (23 Personen) erneut Verkehrsverstöße begangen, die zu einer Fahrerlaubnisentziehung führten.

Somit bieten Mitglieder des BNV die Gewähr, einen effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit durch die Durchführung individueller Rehabilitationsmaßnahmen für auffällige Kraftfahrer zu leisten, die von fachlicher Kompetenz, wissenschaftlicher Fundierung und nachprüfbaren Ergebnissen gekennzeichnet sind. Darüber hinaus bieten sie durch ihre dezidierte Unabhängigkeit von Begutachtungsstellen den Kraftfahrern die Gewähr, dass sie sich an eine neutrale, unabhängige Einrichtung wenden.

Über die skizzierten Arbeitsfelder hinaus sind im BNV auch Verkehrspsychologen vertreten, die sich mit Arbeitsfeldern außerhalb der klinisch geprägten Rehabilitation beschäftigen, so dass wir interessierten Einrichtungen oder Personen bei der Suche nach Ansprechpartnern für alle Fragen der Verkehrssicherheit zur Verfügung stehen.


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